In der Kreissynode beteiligen sich die Kirchengemeinden und Dienstbereiche an der Leitung des Kirchenkreises. Sie soll die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis fördern und beschließt die Leitlinien für die Arbeit im Kirchenkreis. Sie berät die Gemeinden in missionarischen, ökumenischen, seelsorgerlichen, diakonischen und bildungsbezogenen Fragen. Sie kann dem Kreiskirchenrat Aufträge erteilen, Anträge an die Landessynode stellen und zu Fragen des öffentlichen Lebens Stellung nehmen.
Der Kreissynode obliegen vor allem folgende Aufgaben:
- Sie kontrolliert die Jahresrechnung und beschließt den Haushaltsplan des Kirchenkreises.
- Sie beschließt den Stellenplan der Mitarbeiter im Kirchenkreis.
- Sie beschließt über die kirchliche Gebäudekonzeption.
- Sie legt den Zuwendungszweck der Kirchenkreiskollekten fest.
- Sie beschließt über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Stellen für ordinierte Mitarbeiter im Verkündigungsdienst.
- Sie beschließt über die Strukturen im Kirchenkreis.
- Sie wählt den Superintendenten.
- Sie setzt Kommissionen ein und entsendet Mitglieder in kirchliche Aufgabenfelder.
Die Mitglieder der Kreissynode sind auf sechs Jahre gewählt oder entsandt bis einschließlich des Jahres 2026.
Für die Arbeitbereiche wurden Ausschüsse gebildet.
- Finanzen, Vors.: Dr. Werner Thomas
- Bauangelegenheiten, Vors.: Uwe Kachold
- Fragen des kirchlichen Lebens, Vors.: Marion Weidner
- Kinder und Jugend, Vors.: Annett Möller
- Diakonie und Soziales, Vors.: Ingrid Uhlmann
- Stellenplanung, Vors.: Michael Blank
- Öffentlichkeitsausschuss: Peggy Petzke
- Visitationskommission, Vors.: Superintendent Michael Wegner
- Findungskommission und Wahlvorbereitungsausschuss, Vors.: Präses Christiane Linke
Die von der Geschäftsordnung vorgesehenen Aufgaben der Legitimationsprüfung und der Wahlvorbereitung hat die Synode dem Kreiskirchenrat übertragen.
Die Aufgaben der Visitation, der Wahlvorbereitung und der Legitimationsprüfung hat die Kreissynode an den Kreiskirchenrat übertragen, der ausschließlich aus Mitgliedern der Kreissynode gebildet wird. Dessen Vorsitzender ist per Gesetz der Superintendent.